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Willkommen zu Praxis Langeslag

  • Zuzahlungen sind nach dem Gesetzgeber vor dem Behandlungsbeginn zu bezahlen.
  • Private Leistungen sind nach Abschluß der Gesamtbehandlung zu bezahlen.
  • Wir erlauben uns für unsere private Physiotherapie den 1.4 Fachen Satz zu berechnen. Kosten, die über dem Rückgabesatz Ihrer Krankenkasse liegen, müssen privat getragen werden.
  • Zum Teil arbeiten wir mit der Opta Data, einer Abrechnungsstelle zusammen.
  • Es wird laut gesetz eine Eigenbeteiligung fällig, es sei denn, Sie verfügen über eine Befreiungskarte.
  • Mit der Behandlung muss innerhalb von 14 Tage nach der ärtzlichen Verordnung begonnen werden.
  • Die Behandlungen dürfen nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden.
  • Wir bitten Sie im Verhinderungsfall Termine am Vortag abzusagen.
  • Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden ihnen in Rechnung gestellt.

• Alle Kassen, Termine nach Vereinbarung.

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DIE WELT DER UNSERER DIREKTOR

MARCEL LANGESLAG

CEO – Praxis für Physiotherapie Marcel Langeslag