- Zuzahlungen sind nach dem Gesetzgeber vor dem Behandlungsbeginn zu bezahlen.
- Private Leistungen sind nach Abschluß der Gesamtbehandlung zu bezahlen.
- Wir erlauben uns für unsere private Physiotherapie den 1.4 Fachen Satz zu berechnen. Kosten, die über dem Rückgabesatz Ihrer Krankenkasse liegen, müssen privat getragen werden.
- Zum Teil arbeiten wir mit der Opta Data, einer Abrechnungsstelle zusammen.
- Es wird laut gesetz eine Eigenbeteiligung fällig, es sei denn, Sie verfügen über eine Befreiungskarte.
- Mit der Behandlung muss innerhalb von 14 Tage nach der ärtzlichen Verordnung begonnen werden.
- Die Behandlungen dürfen nicht länger als 14 Tage unterbrochen werden.
- Wir bitten Sie im Verhinderungsfall Termine am Vortag abzusagen.
- Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden ihnen in Rechnung gestellt.
• Alle Kassen, Termine nach Vereinbarung.